IGeL-Leistungen – Wann sind sie sinnvoll?

Kategorie Vorsorge // 2 Kommentare
27. Dez 2010

IGeL-Leistungen sind individuelle Gesundheitsleistungen, deren Kosten ein Patient selbst tragen muss, weil diese medizinischen Dienstleistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden.

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Es gibt viele Leistungen, die für die Gesundheit eines jeden Menschen sehr wichtig sind, aber das Angebotsspektrum der Krankenkassen sprengen. Diese besonderen Leistungen heißen IgeL-Leistungen, die jeder Bürger selbst finanzieren muss. Da stellt sich für viele Patienten die Frage, wann diese Angebote sinnvoll sind.

IGeL-Leistungen – Die Kategorien

Von A wie Augenarzt bis Z wie Zahnarzt, jede Praxis bietet für ihre Patienten eine Vielzahl von gesundheitlichen Leistungen an, die sich generell in verschiedenen Kategorien einordnen lassen:

  • Vorsorge-Untersuchungen (z.B. Krebsvorsorge, Intervall-Check, EKG)
  • Psychotherapeutische Angebote (z.B. verschiedene Therapieverfahren beim Fachmann)
  • Labordiagnostische Leistungen (z.B. Blutbild, Allergietest)
  • spezielle Behandlungsverfahren (z.B. Korrektur der Kurz- oder Weitsichtigkeit)
  • Kosmetische und medizinische Leistungen (z.B. Brustverkleinerung aus medizinischen Gründen, Zahnreinigung, Hauttyp-Beratung, Tattoo-Entfernung)
  • Service-Leistungen des Arztes (z.B. Ausstellen von Attesten und Berichten)


HINWEIS:
Für Sie entstehen nur Kosten, wenn Sie diese Untersuchungen, Behandlungen und Beratungen auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen. Bei einem Verdacht einer bestimmten Krankheit sind diese Leistungen natürlich kostenlos, sollten aber vorher mit Ihrer Krankenkasse besprochen werden.

TIPP: Erkundigen Sie sich genau, welche Leistungen Ihre Krankenkasse anbietet und welche in einem besonderen Härtefall übernommen werden.

Welche Leistungen sind sinnvoll?

Sie sollten sich nicht zu jeder IGeL-Leistung hinreißen lassen. Wägen Sie genau ab, welche Untersuchung oder Behandlung für Sie sinnvoll ist. Schließlich sind diese Leistungen auch mit mehr oder weniger hohen Kosten verbunden.

Vor allem Risikopatienten sollten sich regelmäßig von Ihrem Hausarzt untersuchen lassen. Kam es in Ihrer Familie zum Beispiel bereits zu einer Krebserkrankung, dann sollten Sie diese Voruntersuchung in Anspruch nehmen.

Für besonders sinnvoll halte ich auch eine professionelle Zahnreinigung. Schließlich ist Zahnersatz heute sehr teuer und wer seine Zähne pflegt und regelmäßig (empfehlenswert ist halbjährlich) fachmännisch versorgen lässt, dem werden die Dritten voraussichtlich länger erspart bleiben.

Im Großen und Ganzen kann man keiner der medizinischen IGel-Leistungen ihre Sinnhaftigkeit absprechen. Ich persönlich halte insbesondere alle Vorsorgeuntersuchungen für wichtig. Denn jährlich erkranken beispielsweise tausend junge Menschen an Krebs. Die Krankenkassen übernehmen jedoch erst ab einem bestimmten Alter die Kosten für eine solche Untersuchung:

  • Hautkrebsvorsorge alle zwei Jahre ab 35 Jahre
  • Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane bei Frauen ein Mal im Jahr ab 20 Jahre
  • Brustkrebsvorsorge ein Mal jährlich ab 30 Jahre
  • Mammografiescreening bei Frauen alle zwei Jahre ab 50 bis 69 Jahre
  • Darmspiegelung zwei Mal innerhalb zehn Jahre ab 55 Jahre
  • Prostatauntersuchung ein Mal jährlich ab 45 Jahre
  • Dickdarm- und Rektumuntersuchung ein Mal im Jahr ab 50 Jahre

Prinzipiell gilt: Wenn Sie Ihrem Arzt vertrauen, sollten sie sich auch nach seinen Empfehlungen für IGeL-Leistungen richten. Für sich persönlich können sie natürlich die Faktenlage als Entscheidungsgrundlage heranziehen und sich danach richten, ob sie zu einer bestimmten Risiko- oder Altersgruppe gehören, für die solche Leistungen – trotz Eigenübernahme der Kosten – ratsam ist. Letztendlich liegt die Entscheidung der Inanspruchnahem von IGeL-Leistungen bei Ihnen.

2 Antworten zu “IGeL-Leistungen – Wann sind sie sinnvoll?”

  1. karinkrause sagt:

    bei schwindel ist eine posturographie
    ein dizziness handicap inventory u lagerungsübung nach hallipake/barbecue bei otolithenschwindel sind die 3 untersuchungen sinnvoll

  2. Körtke Ilse- Maria sagt:

    Meine Mutter erkrankte mit Anfang 60 Jahre an Brustkrebs und starb mit 77 Jahren an den Folgen . Mein Vater erkrankte im etwa selben Alter an Blasenkrebs und verstarb 87 jährig. Auch meine Tante väterlicherseits erkrankte und verstarb an Krebs.
    Ich bin 55 Jahre alt und gehe regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung. Welche IGeL Leistung sind mir zu raten?

IGeL-Leistungen – Wann sind sie sinnvoll?

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