Die Bioresonanztherapie verspricht Allergikern und chronisch kranken Patienten Abhilfe. Die Wirkung der alternativen Behandlungsmethode ist jedoch bei den Schulmedizinern und Krankenkassen sehr umstritten.
Die Bioresonanztherapie, oder auch Mora-Therapie, wurde 1977 vom deutschen Arzt und Scientologen Franz Morell und seinem Schwiegersohn Eric Rasche eingeführt. Morell und Rasche waren der Annahme, dass Krankheiten Störungen durch negative elektromagnetische Schwingungen sind, welche mit dem von ihnen entwickelten Gerät in gesunde und positive Schwingungen umgewandelt werden können.
Bioresonanztherapie bei Neurodermitis – Die Vorgehensweise
Neurodermitis ist eine unangenehme Hautkrankheit, die eine Vielzahl von Menschen in der Bevölkerung betrifft. Mittlerweile kann diese chronische Erkrankung der Haut durch wirkungsvolle Medikamente und wissenschaftlich nachgewiesene, alternative Behandlungsmethoden gelindert werden.
Ein solches Verfahren möchte auch die Bioresonanztherapie sein. Die Behandlung wird von Heilpraktikern durchgeführt und gestaltet sich wie folgt: Der Patient bekommt zwei Elektroden, die an das Bioresonanz-Gerät angeschlossen sind, in die Hände. Die körpereigenen Schwingungen werden nun an das Gerät abgegeben und dort umgewandelt. Der Körper erhält nun die gesunden Schwingungen, die die Neurodermitis verschwinden lassen sollen.
Eine ausführliche Diagnose sei nicht erforderlich, weil das Bioresonanz-Gerät den Grad der Neurodermitis selber erkennt.
Um den Heilungsprozess und die Bioresonanztherapie zu unterstützen, sollten die Patienten viel Mineralwasser trinken, um die Schadstoffe aus dem Körper zu transportieren sowie ca. 6 Stunden vor und nach der Behandlung auf Alkohol und Kaffee verzichten.
Umstrittene Wirksamkeit der Bioresonanztheraphie
Die wissenschaftliche Wirksamkeit der Bioresonanztherapie ist bei den Schulmedizinern sehr umstritten. Es gibt natürlich auch Einzelfälle, die von einer erfolgreichen Behandlung sprechen, aber das ist wohl eher auf den Placebo-Effekt zurückzuführen. Jedoch gibt es auch Patienten, die sich gesund fühlen und ihre Situation falsch einschätzen und sich einem gewissen Restrisiko aussetzen.
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bezeichnet die Beahndlung als wirkungslos und hat das Verfahren komplett aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschlossen. Die Bioresonanztherapie gehört somit zu den IgeL-Leistungen und muss von den Betroffenen finanziell selbst getragen werden. Die Preise variieren hier von Heilpraktiker zu Heilpraktiker.