Die gesundheitliche Verfassung für den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ist von großer Bedeutung. Dabei spielt die Gesundheit in zweierlei Hinsicht eine große Rolle.
Zum einen kann es aufgrund von gesundheitlichen Problemen zu einer Ablehnung durch die Versicherung kommen, zum Anderen kann eine bereits bestehende Krankheit dazu führen, dass die Karenzzeiten, welche bei einer Pflegezusatzversicherung eingehalten werden müssen, nicht erfüllt werden können. Deshalb sollte über den Abschluss einer ergänzenden Pflegezusatzversicherung bereits dann nachgedacht werden, wenn der gesundheitliche Zustand einwandfrei ist.
Gesundheitsfragen vor Versicherungsabschluss wahrheitsgemäß beantworten!
Vor jedem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung werden dem Antragsteller Gesundheitsfragen gestellt. Diese müssen vom Kunden wahrheitsgetreu beantwortet werden. Sind bereits Krankheiten vorhanden? Besteht bereits eine körperliche Einschränkung aufgrund einer Krankheit? Wurden Behandlungen bereits vor einigen Jahren durchgeführt? Dies alles sind Fragen, die der Kunde zu beantworten hat.
Ist durch diese Fragen ersichtlich, dass der Gesundheitszustand bereits angegriffen ist, so kann es zu einer Ablehnung der Pflegezusatzversicherung kommen. Wird ein Antrag trotz Vorerkrankungen angekommen, so kann eine Pflegebedürftigkeit, welche durch bereits bekannte Krankheiten entsteht, abgelehnt werden.
Ist beispielsweise eine erfolgreich behandelte Krebserkrankung vorhanden, und der Kunde wird durch einen Schlaganfall pflegebedürftig, so ist ein Versicherungsschutz vorhanden. Bricht jedoch der Krebs wieder aus, so besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Karenzzeiten vor Inanspruchnahme der Leistungen müssen eingehalten werden!
Die Karenzzeiten bei Pflegeversicherungen können bei bis zu 5 Jahren liegen. Während dieser Zeit besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Dies bedeutet, dass im Falle einer eintretenden Pflegebedürftigkeit vor Ablauf der Karenzzeit, nur die bereits gezahlten Versicherungsbeiträge zurückgezahlt werden. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist besteht ein Versicherungsschutz in Form von Pflegetagegeld.
Frühzeitig an die private Absicherung denken!
Um einen vollen Versicherungsschutz zu genießen, sollte deshalb frühzeitig und im gesunden körperlichen Zustand über einen Vertragsabschluss nachgedacht werden. Nur so hat der Kunde eine optimale Absicherung im Pflegefall und weiß, dass die finanziellen Folgen, die eine Pflegebedürftigkeit mit sich bringen kann, abgesichert sind.
Informationsseiten wie www.pflege-test.de beschäftigen sich mit der Pflegethematik und halten auch allerhand nützliche Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung und den ergänzenden Pflegezusatzversicherungen parat.
