Ein hoher prozentualer Anteil der Bevölkerung leidet unter einer Sehschwäche. Sowohl Erwachsene, als auch Kinder müssen somit Sehhilfen in Anspruch nehmen, welche zudem im Laufe der Zeit dem wechselnden Anspruch einer Schwäche gerecht werden müssen. Die Kosten für nur eine Brille sind zum Teil recht hoch. Aber was kann man dabei bei der Krankenkasse abrechnen?

Der Artikel hilft beim Brillenkauf.

Die Sehhilfe für Kinder

Gerade bei Kindern muss eine Brille des Öfteren erneuert werden. Nicht nur die täglichen Belastungen durch sportliche und spielerische Aktivitäten machen es notwendig, eine Kinderbrille austauschen zu müssen – eine Brille muss auch der Veränderung einer Sehschwäche häufig angepasst werden. Da besonders im Kinder- und Jugendalter zudem eine Sehschwäche noch gut behandelt oder ausgeglichen werden kann, besteht in diesem Fall bis zum Alter von 18 Jahren ein Leistungsanspruch an die Krankenkasse – welcher allerdings mit Einschränkungen verbunden ist. Es werden lediglich die ersten Brillengläser mit einem Pauschalbetrag übernommen. Verändern sich jedoch die Gläser von einer zur anderen Untersuchung des Augenarztes um mindestens 0,5 Dioptrin, können auch weitere Brillengläser angerechnet werden. Die Kosten für ein Gestell müssen allerdings selbst getragen werden.

Brillen für Erwachsene – mit oder ohne Augenverletzung

Der Leistungsanspruch bei Erwachsenen ist stark begrenzt. Liegt kein medizinischer Ausnahmefall vor, müssen die Kosten selbst getragen werden. Eine Brille auf Rezept ist lediglich dann möglich, sobald der Schweregrad einer Sehschwäche mindestens Stufe 1 erreicht hat. Als medizinischer Ausnahmefall zählt auch dies allerdings nur, wenn diese Stufe bei beiden Augen gegeben ist. Sollte hingegen eine Verletzung oder Erkrankung der Augen vorliegen, besteht ein Anspruch auf therapeutische Sehhilfen. Die Richtlinien für eine mögliche Verordnung werden durch den „G-BA“ festgelegt. Die gesundheitliche Notwendigkeit müssen Sie sich allerdings von einem Arzt bescheinigen lassen. Wie Sie in einem solchen Fall am besten vorgehen, dazu finden Sie hier weitere interessante Informationen.

Alternative zur Kostenübernahme

Eine Sehschwäche erfordert meist das Tragen einer Brille – dies ist nicht nur aus medizinischer Sicht ratsam, sondern auch für die Bewältigung der alltäglichen Anforderungen besteht dafür einfach eine Notwendigkeit. Durch die starken Eingrenzungen bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen müssen Versicherte entweder alle Kosten selbst tragen oder zumindest einen großen Teil davon übernehmen. Mit einer Zusatzversicherung kann allerdings für diese Fälle ausreichend vorgebeugt werden.


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